Ein Auto mieten in Japan mit deutschem Führerschein – wie geht das?
Eigentlich ganz einfach – mit einem internationalen Führerschein.
Aber der wird in Japan nicht akzeptiert, wenn man aus Deutschland kommt.
Hintergründe
Deutschland, Schweiz, Frankreich, Belgien, Slowenien, Monaco haben sich dem Wiener Abkommen angeschlossen.
Japan hat sich dem Genfer Abkommen von 1969 angeschlossen, dass somit auch anderen Ländern mit einem internationalen Führerschein zulässt zum Autofahren. Also alle anderen Länder außer die oben genannten.
Step-by-Step Erklärung fürs Führerschein beantragen in Japan
Für Halter eines deutschen Führerscheins gilt daher Folgendes:
Ein internationaler Führerschein
Dieser ist vor allem dann hilfreich, wenn man zusätzlich noch einen Führerschein aus einem Land hat, das auch dem Genfer Abkommen angeschlossen ist (siehe oben).
- Per Post (wenn man in Japan eine Adresse hat/wohnt)
Per Post kann man die Übersetzung bei einem der International Service Counter der Japanese Automobile Federation (JAF) beantragen. Dazu benötigt man folgende Dokumente:
- Antrag für die Übersetzung
- Beglaubigte Kopie des deutschen Führerscheins (diese gibt es im Bürgerbüro)
- Deutscher Führerschein
Die Gebühr beträgt Yen 3,000.
Der Antrag per Post lohnt sich nur, wenn man auch in Japan eine Adresse hat. Einige Hotels übernehmen dies auch für einen, da diese einen JAF Counter haben. Hier kann man den Concierge kontaktieren.
- Über die deutsche Botschaft
Die deutsche Botschaft in Tokyo ist sehr hilfsbereit (per Email/Telefon zu erreichen) und hilft einem bei der Übersetzung ins Japanische. Hierzu sollte man jedoch Zeit mit sich bringen und spätestens vier Wochen vor Reiseantritt die Kontaktaufnahme starten. Die Bearbeitungszeit für die Übersetzung durch die Botschaft beträgt derzeit 5 Werktage nach Eingang der Unterlagen, kann aber bei hohem Arbeitsaufkommen auch mehrere Wochen betragen.
Für die Übersetzung durch die Botschaft gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Vor Ort
Bei persönlicher Abholung sind keine beglaubigten Kopien nötig.
Es genügen die Originale von Führerschein und Reisepass.
Eine Terminvereinbarung für die Abholung der Führerscheinübersetzung ist nicht nötig.
Führerscheinübersetzungen werden von der Deutschen Botschaft in Tokyo, dem Deutschen Generalkonsulat in Osaka oder der Japan Automobile Federation (JAF) gefertigt.
Adresse der Deutschen Botschaft in Tokyo:
4-5-10 Minami-Azabu, Minato-ku, Tokyo 106-0047,
Öffnungszeiten der Botschaft in Tokyo:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Adresse des Generalkonsulats in Osaka:
Umeda Sky Building, Tower East, 35th F. 1-1-88-3501, Oyodonaka, Kita-ku, Osaka 531-6035,
Öffnungszeiten des Generalkonsulats:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 11.30 Uhr
Adresse der JAF in Tokyo:
Shiba 2-2-17, Minato-ku, Tokyo 105-8562
Dies benötigt ca. vier Wochen Vorlauf, damit alles rechtzeitig bearbeitet werden kann.
2. Per Post nach Deutschland
Postlaufzeit: ca. 7-10 Tage + Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen
Die Sendung erfolgt per Einschreiben
Für die Übersetzung wird Folgendes benötigt:
– eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses (Lichtbildseite)
– eine beglaubigte Kopie Ihres deutschen EU- Führerscheins (beide Seiten)
Die Unterlagen kann man auch als Scan an diese e-Mail Anschrift ( *nur* als pdf-Datei) übermitteln.
Kosten für die Übersetzung über die Deutsche Botschaft
Die Gebühr für die Übersetzung beträgt 36,- EUR, zahlbar
1) bei Abholung (in japanischen Yen, ca. 5.000 Yen, kursabhängig)
2) mit Kostenrechnung + Porto (bei Übersendung der Übersetzung nach Deutschland). Überweisungsträger wird dem Brief beigelegt
Mehr Infos gibt es auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft.
Und wenn es schnell gehen muss?
Bei uns war es ja eher so, dass wir am Dienstag vor der Reise – wir sind am Sonntag nach Japan geflogen – festgestellt haben, dass wir eine japanische Übersetzung des deutschen Führerscheins benötigen. Frag nicht, aber so reisen wir oft – oder charmant ausgedrückt: die Friseure vor dem Herrn.
Daher hier die Fast Lane Version
Vor Ort ins deutsche Konsulat in Osaka-Kobe oder in die deutsche Botschaft in Tokyo gehen. Hier kann man die beglaubigte Kopie des Führerscheins vorzeigen und erhält innerhalb von einer Stunde die japanische Übersetzung des deutschen Führerscheins. Die beglaubigte Kopie kann man ganz einfach im Bürgerbüro des Wohnsitzes beantragen. Die Kosten sind die gleichen wie bei dem Antrag per Post (natürlich minus die Versandkosten).
Generell gilt bei dieser Option jedoch zu beachten, dass es auch mal länger dauern kann. Wir waren an einem Montagvormittag um 11.00 Uhr beim Konsulat in Osaka-Kobe und haben knapp 50 Minuten für den Antrag gewartet.
Es kann jedoch auch mal länger dauern.
Fazit – Führerschein in Japan
Viel Rummel um nix, denn am Ende klappt es auch so
Unsere Dokumente wurden von der Autovermietung erstmal mindestens 10 Minuten studiert. Naja, anscheinend haben die auch nicht so viele deutsche Touristen auf Miyako-jima gehabt, die sich auch ein Auto ausleihen wollen.
Wer Geduld mitbringt, sich höflich verhält und auch verständnisvoll ist, wird rasch an die japanische Übersetzung kommen.
Mehr zu dem eigentlichen Automieten und der Fahrerfahrung dann nächsten Dienstag hier auf dem Blog.
Bist Du schon mal links gefahren?
#TravelTuesday
